Schuleinschreibung

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Schuleinschreibung (ebenso Anmeldung für sämtliche Korridorkinder, auch wenn sie nicht 2022 eingeschult werden sollen) findet am Mittwoch, den 30. März 2021 statt. Da die Einschreibung zeitversetzt stattfindet, erhalten Sie Ihren jeweiligen Termin über den Kindergarten (bzw. ggf. per Post).

Nur wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können, melden Sie Ihr Kind bitte vor dem 30.03.2022 über das Sekretariat an (Voranmeldung über sekretariat(at)sksbg.de oder 08334/986055).

Aufgrund der aktuellen Situation reduzieren wir die Kontakte vor Ort: Die Schuleinschreibung sollte nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.

Beachten Sie bitte unsere geltenden Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen.

Beim Betreten des Schulgebäudes bitten wir um Nachweis des 3G-Status

Bitte bringen Sie für diesen Termin mit: 

  • einen eigenen Kugelschreiber
  • U9-Untersuchung (Schuleingangsuntersuchung, falls bereits vorliegend)
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch Ihres Kindes
  • falls nicht beide Elternteile erziehungsberechtigt sind, den Sorgerechtsbeschluss
  • Nachweis des Masernschutzes (z.B. Impfpass mit Nachweis von zwei Masern-Impfungen, ärztlicher Nachweis über Masernimmunität oder ärztliche Bestätigung, dass und für welche Zeitdauer nicht geimpft werden kann)

Gerne kontaktieren Sie uns bei Fragen!

Die aktuelle Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
Die bayerische Grundschule 2022

Stichtage Einschulung 2022:
1. Regulär schulpflichtige Kinder (geboren bis einschl. 30.6.2016)Schulanmeldungstag ist der Mittwoch, der 30.3.2022. Möglichkeit der Zurückstellung, siehe unten    
2. „Korridor-Kinder“ (geboren 1.7.2016 bis einschl. 30.9.2016)Das Kind wird in jedem Fall am 30.3.2022 regulär an der Grundschule angemeldet. Sie entscheiden bis spätestens 11. April 2022, ob Ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Geben die Eltern bis 11.4. keine Erklärung ab, wird das Kind zum kommenden Schuljahr (2022/23) schulpflichtig.    
3. Auf Antrag schulpflichtig („Kann-Kinder) (geboren 1.10.2016 bis einschl. 31.12.2016)Ihr Kind ist nicht schulpflichtig, muss also nicht eingeschult werden. Die Einschulung kann von Ihnen beantragt werden, wenn zu erwarten ist, dass aufgrund der körperlichen, geistigen oder sozialen Entwicklung das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.    
4. Auf Antrag mit Gutachten schulpflichtig („vorzeitige Einschulung“) (geboren ab dem 1.1.2017)Ihr Kind ist nicht schulpflichtig. Ihr Wunsch ist jedoch, dass es bereits diesen Herbst eingeschult wird.   In diesem Fall benötigen Sie ein schulpsychologisches Gutachten der für die Schule zuständigen Schulpsychologin. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Anmeldung!    
5. ZurückstellungIhr Kind ist schulpflichtig, aus bestimmten Gründen (körperliche, geistige oder soziale Entwicklung) möchten Sie aber, dass es noch nicht diesen Herbst in die Schule kommt. Bitte wenden Sie sich auch hier rechtzeitig an die Schule!